Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand
Lacar Associate erbringt für den Auftraggeber professionelle Dienstleistungen im Rahmen der Personalvermittlung. Gegenstand ist die Identifikation, Ansprache und Vorstellung geeigneter Kandidat:innen zur Besetzung vakanter Positionen beim Auftraggeber.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
- Analyse und Abstimmung des Anforderungsprofils
- Schaltung von Stellenanzeigen in geeigneten Medien
- Active Sourcing & Direktansprache qualifizierter Kandidat:innen
- Durchführung strukturierter (telefonischer und/oder persönlicher) Interviews
- Aufbereitung und Vorstellung geeigneter Profile
- Koordination von Interviews mit dem Auftraggeber
- Begleitung des Prozesses bis zur erfolgreichen Einstellung
Ein bestimmter Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Die Auswahlentscheidung trifft ausschließlich der Auftraggeber.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vermittlungsauftrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung und läuft bis zur erfolgreichen Besetzung oder Kündigung. Der Auftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Kandidat:innen, die vor oder während der Kündigungsfrist vorgestellt wurden, gelten als provisionspflichtig – auch bei einer späteren Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach letzter Profilvorstellung.
§ 3 Mitteilungspflichten bei Einstellung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lacar Associate unverzüglich – spätestens 14 Kalendertage nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages – über eine Einstellung eines durch Lacar Associate vorgestellten Kandidaten zu informieren.
§ 4 Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. Die Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte ist untersagt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschließlich für Zwecke der konkreten Personalauswahl zu nutzen und nach Abschluss des Auswahlverfahrens datenschutzkonform zu löschen.
Kommt es zu einer Einstellung durch ein verbundenes Unternehmen oder Dritten, so bleibt der Honoraranspruch bestehen.
§ 5 Vorabkontakte & Doppelbewerbungen
Ist ein durch Lacar Associate vorgestellter Kandidat dem Auftraggeber bereits bekannt, so ist dies innerhalb von 7 Werktagen nach Profilübermittlung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt der Kandidat als provisionspflichtig vermittelt.
§ 6 Eigentum und Rückgabe von Unterlagen
Alle durch Lacar Associate erstellten Unterlagen (z. B. Exposés, Bewertungen, Notizen) bleiben geistiges Eigentum von Lacar Associate.
Sofern kein Anstellungsverhältnis zustande kommt, sind diese Unterlagen auf Verlangen vollständig zurückzugeben oder datenschutzkonform zu löschen.
§ 7 Vergütung & Fälligkeit
Das Vermittlungshonorar beträgt pauschal 9.999 € netto pro Vakanz.
Die Vergütung wird in zwei Stufen fällig:
- Anzahlung in Höhe von 2.500 € netto bei Vertragsunterzeichnung
- Restbetrag bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen Kandidat:in und Auftraggeber
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
§ 8 Nachträglicher Vertragsschluss
Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach letzter Vorstellung zur Einstellung eines durch Lacar Associate präsentierten Kandidaten, so bleibt der vollständige Honoraranspruch bestehen – auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages.
§ 9 Preise & Umsatzsteuer
Alle Honorare verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
§ 10 Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wiesbaden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.